Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung

Sie haben einen der unten genannten Bildungsgänge erfolgreich abgeschlossen und damit neben einer beruflichen Qualifizierung auch einen allgemein bildenden Abschluss erworben. Diese Qualifikation kann Ihnen auf eine anschließende Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufe nach der Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung vom 16. Mai 2006 angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Ausbildungsvertrag für einen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, für den der besuchte Bildungsgang vorbereitet hat (z.B. Zugehörigkeit zum Berufsfeld). Sofern dies erfüllt ist, kann Ihr Ausbildungsverhältnis um sechs, zwölf oder achtzehn Monate verkürzt werden.

Die Möglichkeit der Anrechnung auf sechs oder zwölf Monate gilt für:
Die Möglichkeit der Anrechnung auf zwölf oder achtzehn Monate gilt für:

Um zu der Anrechnung zu kommen, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag an die zuständige Stelle stellen, bei der auch Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Bei Fragen zu dem Antragsverfahren hilft Ihnen die zuständige Stelle oder auch Ihr Berufskolleg, das Sie als Berufsschule besuchen.

Quellen: Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen (Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung - BKAZVO)