Sie haben einen der unten genannten Bildungsgänge
erfolgreich abgeschlossen und damit neben einer beruflichen Qualifizierung
auch einen allgemein bildenden Abschluss erworben. Diese Qualifikation kann
Ihnen auf eine anschließende Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberufe nach der Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung
vom 16. Mai 2006 angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie
einen Ausbildungsvertrag für einen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, für
den der besuchte Bildungsgang vorbereitet hat (z.B. Zugehörigkeit zum
Berufsfeld). Sofern dies erfüllt ist, kann Ihr Ausbildungsverhältnis um
sechs, zwölf oder achtzehn Monate verkürzt werden.
Die Möglichkeit der Anrechnung auf sechs oder zwölf Monate gilt für:
- Berufsgrundschuljahr
- Einjährige Berufsfachschule (für Jugendliche mit mittlerem
Bildungsabschluss)
- Zweijährige Berufsfachschulen, die zu einem mittleren Schulabschluss
führen
- Zweijährige Berufsfachschulen, die zu beruflichen Kenntnissen und zur
Fachhochschulreife führen
Die Möglichkeit der Anrechnung auf zwölf oder achtzehn Monate gilt für:
- Dreijähre Berufsfachschulen, die zu einer Berufsausbildung nach Landesrecht zur Fachhochschulreife führen
- Mindestens dreijährige Berufsfachschulen, die zu beruflichen Kenntnissen
und zur Hochschulreife führen
- Mindestens dreijährige Berufsfachschulen, die zu einer Berufsausbildung
nach Landesrecht und zur Hochschulreife führen
Um zu der Anrechnung zu kommen, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem
Ausbildungsbetrieb einen Antrag an die zuständige Stelle stellen, bei der
auch Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Bei Fragen zu dem
Antragsverfahren hilft Ihnen die zuständige Stelle oder auch Ihr
Berufskolleg, das Sie als Berufsschule besuchen.
Quellen: Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher
Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und
Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer
beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen
(Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung - BKAZVO)